Akte X - ProSieben bekommt Ärger mit Jugendschutz-Kommission

22.11.2016 - 13:05 Uhr
Akte X - Die unheimlichen Fälle des FBIFOX
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ProSieben hat sich Ärger mit der Jugendschutz-Kommission eingehandelt, da im Februar 2016 eine "entwicklungsbeeinträchtigende" Akte X-Episode vor 22 Uhr ausgestrahlt wurde.

Die Ausstrahlung einer Episode von Akte X - Die unheimlichen Fälle des FBI im Februar 2016 könnte ProSieben nun teuer zu stehen kommen. Grund dafür ist die eigenmächtige Entscheidung des Fernsehsenders, die Folge Gründer-Mutation um 21.15 Uhr zu zeigen, obwohl die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) diese in einem Gutachten als entwicklungsbeeinträchtigend für Unter-16-jährige deklarierte und damit eine Ausstrahlung vor 22 Uhr verboten gewesen wäre. Wie DWDL  berichtet, schaltete sich nun die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ein, die den Verstoß mit 5000 Euro Strafe ahnden will. KJM-Vorsitzender Andreas Fischer meinte dazu:

Unser bewährtes System der regulierten Selbstregulierung im Jugendmedienschutz beruht auf der zwischen Selbstkontrolleinrichtungen und KJM geteilten Verantwortung. Es kann jedoch nur dann gut funktionieren, wenn Anbieter die Freigabeentscheidungen der Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle berücksichtigen und auch deren jeweilige Begründung ernst nehmen. Im Sinne eines guten Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Medieninhalten achtet die KJM verstärkt darauf, dass diese Freigaben korrekt eingehalten werden.

Obwohl es in dem FSF-Gutachten auch hieß, dass selbst eine geschnittene Fassung die Entwicklungsbeeinträchtigung nicht aufheben würde, sendete ProSieben eine neue Schnittfassung, die laut der KJM trotzdem einen Verstoß darstelle. ProSieben-Sprecher Christoph Körfer äußerte sich wie folgt zu dem Fall:

ProSieben hat weder mit Absicht noch mit Vorsatz gegen eine Auflage der FSF verstoßen, sondern ganz genau einen bürokratischen Prozess eingehalten: Die FSF hat bei der Akte X-Folge 'Gründer-Mutation' festgestellt, dass die damals als englischsprachige Original-Rohversion vorgelegte Folge nicht vor 22 Uhr gezeigt werden darf. Daraufhin hat der ProSieben-Jugendschutz die nun synchronisierte Folge geschnitten – und ProSieben diese gekürzte Fassung ausgestrahlt. Im Nachhinein wurde diese gekürzte Fassung beanstandet. Inzwischen liegt eine weitere Schnittfassung vor, für welche die FSF eine 20 Uhr-Freigabe erteilt hat.

Bei der betreffenden Folge handelt es sich um die 2. Episode der 10. Staffel, die Anfang des Jahres der Serie Akte X ein Comeback bescherte. Darin kommen die FBI-Agenten Mulder (David Duchovny) und Scully (Gillian Anderson) einem Fall von verbotenen Genexperimenten auf die Spur. Die Folge beinhaltete mehrere gewalttätige Szenen, wie einen Selbstmord per Brieföffner und einen radikalen Kaiserschnitt durch ein Messer. Dies seien laut KJM "verstörende Bilder und Szenen, die unter 16-Jährige nachhaltig ängstigen können."

Kennt ihr die betreffende Akte X-Episode und könnt ihr das Aufsehen darum nachvollziehen?

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