Hostel: Part II - Die turbulente Zensurgeschichte des Folter-Horrorfilms

29.06.2018 - 08:00 UhrVor 6 Jahren aktualisiert
Hostel: Part II
Sony Pictures
Hostel: Part II
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Mit seiner Hostel-Fortsetzung trieb Eli Roth die Gewaltdarstellung noch stärker an ihre Grenzen, was in Deutschland Folgen hatte. Wir erklären euch die Zensurgeschichte von Hostel: Part II.

Mit Hostel läutete Regisseur Eli Roth 2005 eine neue Popularitätswelle des Folterfilms im Mainstream ein. Wochen vor dem Kinostart bewarb Lionsgate den Streifen hochtrabend damit, dass das Publikum einen der härtesten Filme aller Zeiten zu sehen bekäme. Wirklich nachhaltig verstören oder zutiefst erschüttern konnte der durchaus derbe Film aber letztendlich wohl nur jene Zuschauer, die mit dem Horror-Genre in all seinen Facetten eher gelegentlich in Berührung kommen. Während Hostel noch ungeschnitten in den deutschen Kinos lief, verweigerte die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) derselben Fassung für die Heimkino-Veröffentlichung eine Altersfreigabe. Erst in der Berufung gab es für die Kinofassung die 18er-Freigabe.

Wesentlich umfangreicher war jedoch die Zensurgeschichte von Hostel: Part II, in dem Roth die Gewalt noch provokanter nach oben schraubte (via schnittberichte ). Bereits bei der Prüfung für die Kinoauswertung attestierte die FSK der Fortsetzung eine schwere Jugendgefährdung. Eine FSK 18-Freigabe erhielt der Film erst, nachdem der Verleih vorsorglich über 2 Minuten an besonders brutalen Szenen entfernte. Diese gekürzte, auf der amerikanischen R-Rated-Fassung basierende Version wurde anschließend auch für die Heimkino-Veröffentlichung geprüft und ebenfalls mit einer FSK 18-Freigabe versehen.

Die Beschlagnahmung der Unrated-Fassung von Hostel: Part II

Neben der R-Rated-Fassung reichte Sony die Unrated-Fassung von Hostel: Part II bei der Juristenkommission der SPIO ein. Diese stufte den Film jedoch als strafrechtlich bedenklich ein. Eine 7-sekündige Szene, in der ein Kehlenschnitt ein buchstäbliches Blutbad verursacht, musste entfernt werden. Erst dadurch wurde dem Film von der Juristenkommission strafrechtliche Unbedenklichkeit bescheinigt. Im Anschluss ging diese Fassung zur Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, wo sie als möglicherweise strafrechtlich relevant eingestuft wurde.

Im Februar 2008 wanderte die um 7 Sekunden gekürzte Fassung dann auf Listenteil B. Künftige Auseinandersetzungen konnten daher nur über eine Staatsanwaltschaft geführt werden. Aufgrund des Firmensitzes von Sony in München war das Amtsgericht München für den Fall zuständig, das zur damaligen Zeit alles andere als zimperlich war. Am 16.08.2008 wurde die gekürzte JK-geprüfte Fassung von Hostel: Part II vom Amtsgericht München wegen Gewaltverherrlichung nach §131 StGB beschlagnahmt. Zusätzlich erreichte Sony wenige Monate danach ein Einziehungsbeschluss, nach dem sämtliche Exemplare der DVD vernichtet werden mussten.

Hostel: Part II

Die Zensur bei der deutschen Veröffentlichung von Hostel: Part II ging allerdings sogar über den reinen Inhalt des Films hinaus. Auch einer der Audiokommentare wurde gekürzt. In diesem geht Eli Roth selbst auf die Zensuren in Deutschland ein und zieht Vergleiche zum Dritten Reich. Dabei spielte er darauf an, dass mit Deutschland ausgerechnet das Land Zensur betreiben würde, in dem früher Möbel aus Menschen gemacht wurden. Dabei kam der Film im Heimatland des Regisseurs ebenfalls nicht ganz ungeschoren davon. In den USA wurde der Streifen für ein R-Rating leicht gekürzt, wonach erst später auf DVD und Blu-ray die ca. 30 Sekunden längere Unrated-Fassung veröffentlicht wurde.

Was haltet ihr von der Zensurgeschichte zu Hostel: Part 2?

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