Pokémon GO – 15 Klauseln der AGB verstoßen gegen deutsches Recht

21.07.2016 - 16:45 Uhr
Pokémon GO
Nintendo
Pokémon GO
0
0
Die fragwürdigen AGB von Pokémon GO sind vielen Daten- und Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Jetzt hat die deutsche Verbraucherzentrale die Initiative ergriffen und die Entwickler von Niantic kurzerhand abgemahnt.
Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten.

Mit diesen Worten begründet Heiko Dünkel in einer Pressemitteilung  die Entscheidung des Verbraucherzentrale Bundesverbands, das Entwicklerstudio Niantic aufgrund von insgesamt 15 fragwürdigen Klauseln in den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Pokémon GO abzumahnen. Laut Dünkel hat der Entwickler noch erheblichen Nachholbedarf, wenn es darum geht, die App an in Deutschland geltendes Recht anzupassen.

Mehr: Pokémon GO — Fragwürdiger Datenschutz irritiert IT-Experten 

Diese Abmahnung könnte zur Folge haben, dass die Verbraucherzentrale Niantic und The Pokémon Company verklagen wird, sollten die Unternehmen bis zum 09. August keine Unterlassungserklärung abgeben und ihre AGB entsprechend anpassen.

Hauptkritikpunkt der Verbraucherzentrale ist die mangelnde Möglichkeit des anonymen Spielens. Aufgrund der Verknüpfung mit dem zum Anmelden notwendigen Google-Konto oder des Pokémon Trainer Clubs, inklusive der notwendigen Freigabe zur Standortbestimmung, erhält das Unternehmen laufend persönliche Daten, die Rückschlüsse auf die Identität des Spielers zulassen. Die Datenschutzerklärung entspricht zudem nicht den deutschen Datenschutzstandards, da die erhaltenen Daten einfach so an Dritte weitergegeben werden und beispielsweise bei Unternehmen zur Generierung von personenbezogener Werbung Verwendung finden können.

Mehr: Diese Warnhinweise braucht Pokémon GO wirklich

Niantic behält sich des Weiteren das Recht vor, Vertragsinhalte jederzeit abzuändern oder Dienste komplett einzustellen. Dadurch bestünde die Gefahr, In-App-Käufe zu verlieren, ohne Anrecht auf eine Rückerstattung geltend machen zu können. Wer dem widersprechen will, muss dies innerhalb der ersten 30 Tage nach der Anmeldung tun, oder verliert die Möglichkeit, sich rechtlich gegen Niantic zu wehren. Letzte Möglichkeit ist dann nur noch ein Schiedsgericht in den USA. (via IGN )

Das könnte dich auch interessieren

Kommentare

Aktuelle News