Sind Online-Bots illegal? – Ein deutsches Gericht wird entscheiden

23.05.2016 - 10:30 UhrVor 8 Jahren aktualisiert
Wie geht man mit Anbietern von Bot-Software um?
Activision Blizzard
Wie geht man mit Anbietern von Bot-Software um?
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Nervig sind sie allemal, aber sind Online-Bots, die anderen Spielern Vorteile in Multiplayer-Titeln verschaffen, auch illegal? Das soll bald ein deutsches Gericht entscheiden und damit den Weg für eine neue Rechtsprechung innerhalb der Branche ebnen.

Wenn wir Publisher und Entwickler fragen würden, was sie von Firmen halten, die Bots für ihre Multiplayer-Titel herstellen und damit das Balancing gefährden, dann ist die Antwort wohl eindeutig: So etwas ist verboten. Im tatsächlich juristischen Sinne ist das aber nicht ganz so leicht, zumindest nicht in Deutschland. Schon seit Jahren liegen sich Activision Blizzard und die Bot-Entwickler von Bossland GmbH hierzulande in den Haaren.

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Bossland, die mit ihrer Honorbuddy-Software dafür sorgen, dass Spieler Abläufe in Diablo III oder World of Warcraft automatisieren können, verdienen mit dem Verkauf der Cheat-Software Geld. Activision Blizzard versucht, das zu unterbinden und so verklagen sich die beiden Firmen gegenseitig, ohne dass ein klarer Gewinner aus den Verhandlungen hervorgeht. Das Problem ist nämlich, dass sich die Rechtssprechung nicht so schnell verändert, wie es die Videospielbranche tut.

Viele Grundsatzfragen sind ungeklärt und oft ist keine Grundlage da, auf der die besondere Dynamik innerhalb der Branche angemessen betrachtet werden kann. Daher soll am 6. Oktober im Bundesgerichtshof geklärt werden, wann und wo ein Verstoß vorliegt, wenn Bot-Software zum Einsatz kommt. Wie der deutsche Anwalt Marian Härtel auf VentureBeat  schreibt, könnten folgende Fragen in der Anhörung besprochen werden.

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1. Schadet die Nutzung von Bot-Software dem Geschäft von Blizzard und wenn ja, hat sie das erfolgreich getan? Führt es zu finanziellen Verlusten von Blizzard? Oder hilft sie dabei, Spieler zu halten?

2. Ist die Herstellung und der Verkauf solcher Software vereinbar mit den Regelungen des freien Wettbewerbs in Deutschland? Oder betrifft Drittanbieter-Software nur die vertragliche Beziehung zwischen Publisher und Kunden?

3. Sind Videospiele, die im Laden oder online verkauft werden, nur für den Privatgebrauch gedacht oder dürfen sie auch kommerziell genutzt werden? Muss ein Publisher deutlich machen, was mit dem Spiel alles nicht gemacht werden darf?

4. Ist Blizzards Nutzervereinbarung rechtlich bindend?

Diese Fragen betreffen erstmal nur das deutsche Rechtswesen, doch es ist nicht unwahrscheinlich, dass getroffene Regelungen auch in ganz Europa Einzug halten. Außerdem betreffen diese Grundsatzfragen auch benachbarte Felder wie Chat Bots in sozialen Netzwerken und Mobile Apps.

Was haltet ihr von diesen Rechtsfragen?

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