Tanz der Teufel - Sony setzt sich für De-Indizierung ein

08.08.2016 - 17:35 Uhr
Bruce Campbell, ganz außer sich vor FreudeSony Pictures Home Entertainment
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Sam Raimis Low Budget-Horrorklassiker Tanz der Teufel wurde nach Veröffentlichung noch bundesweit beschlagnahmt. Sony will diese Entscheidung jetzt nach mehr als 30 Jahren rückgängig machen und könnte nach einigen ähnlichen Fällen sogar eine FSK 16-Freigabe erwirken.

Anhand der Geschichte der Filmindustrie mit der FSK und besonders der Bundesprüfstelle für jugendgefährliche Medien (BPjM) lässt sich gut die Entwicklung der hiesigen Einstellung zu Gewalt in Medien verfolgen. Man sehe sich zum Beispiel Schwarzenegger-Klassiker wie Terminator oder Predator an, die einst hierzulande indiziert wurden, aber heute ohne weiteres von 16-Jährigen erworben werden können. Dagegen wären einige Filme aus den letzten Jahren in deutschen Kinos von vor 30 Jahren undenkbar gewesen. Die Hürde zwischen vielen älteren Filmen und einer deutschen Neuveröffentlichung besteht lediglich in den Kosten einer Neuprüfung. Diese Hürde will Sony jetzt für Sam Raimis Horrorklassiker Tanz der Teufel (OT: The Evil Dead) übersteigen. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

Der Horrorfilm Tanz der Teufel mit Bruce Campbell in der Hauptrolle landete Anfang seit seiner Veröffentlichung 1981 inklusive ausländischer und selbst einiger geschnittenen Versionen auf dem Index, anders als seine Fortsetzungen Tanz der Teufel 2 - Jetzt wird noch mehr getanzt und Armee der Finsternis. In deutschen Läden stand nur eine stark geschnittene Version, um das vollständige Verkommen der eigenen Moral zu bewirken, musste also importiert werden. Der Start des Remakes Evil Dead hätte eigentlich schon eine hervorragende Gelegenheit zur Neuprüfung gegeben (ähnlich wie es bei der Prüfung von Predator nach der Fortsetzung Predators der Fall war), aber dafür findet Tanz der Teufel jetzt bestimmt auch ungeschnitten den Weg in heimische Filmsammlungen. Ein paar wichtige Schritte wurden dafür schon unternommen. So heißt es in der Mitteilung:

Das Verbot der gekürzten Fassung [von Tanz der Teufel] hob das Bundesverfassungsgericht allerdings im Jahr 1992 wieder auf und äußerte generelle Zweifel daran, dass der Film überhaupt einen Verbotstatbestand erfüllt. Diese Auffassung bestätigte nun das AG Tiergarten auch in Bezug auf die ungekürzte Fassung des Films und gab an, dass der Film 'nach heutigen Maßstäben keinen […] gewaltverherrlichenden Inhalt hat'.
Sony prüft nun die Möglichkeit, [...] bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) einen Antrag auf De-Indizierung zu stellen, um den Film in Deutschland vollständig zu rehabilitieren und so im Idealfall eine rechtskonforme Veröffentlichung der ungekürzten Fassung mit FSK-Altersfreigabe zu erreichen.

Damit fehlt nur noch eine Verhandlung mit der BPjM, bei der wir aufgrund bisheriger Präzedenzfälle aber zuversichtlich sein dürfen. Ist die erstmal vorüber, können wir euch demnächst sicher auch den Termin der um 35 Jahre verspäteten Heimkinoversion von Tanz der Teufel mitteilen.

Würdet ihr euch eine Neuauflage von Tanz der Teufel holen?

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