Wenn Zombies mit von der Partie sind, geht es in Videospielen meist etwas ruppiger zu. Auch in Dying Light wurde sich in Sachen Gewaltdarstellung nicht gerade zurückgehalten, was dazu geführt hat, dass die USK dem Spiel keine Freigabe für den deutschen Markt erteilt hat.
Wer in Geographie aufgepasst hat, weiß aber ob der Existenz von Österreich und der Schweiz, wo Dying Light ganz legal zu haben ist. Aber auch den Import-Versionen soll jetzt der Stecker gezogen werden, denn angesichts der schnellen Verbreitung des Titels hat die Bundesprüfstelle für jugengefährdende Medien die Notbremse gezogen und eine Blitzindizierung durchgeführt.
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Damit landet Dying Light auf der sogenannten Liste A, die für Medieninhalte reserviert ist, die sich schon vor der Möglichkeit einer ausführlichen Prüfung durch die BPjM sehr schnell verbreiten. Um den Zugang zu den ungeprüften Inhalten zu erschweren, werden sie vorläufig indiziert und im Anschluss genauestens geprüft.
Es ist also möglich, dass Dying Light wieder grünes Licht bekommt, ebenso ist es aber denkbar, dass der Titel auf der Liste B landet. Dann wäre Dying Light dauerhaft indiziert und beschlagnahmt. Die vorläufige Indizierung schließt kein Kaufverbot ein, nur beworben darf das Spiel nicht mehr. Auch wenn es nicht in den Regalen steht, hat der Händler die Möglichkeit das Spiel an volljährige Kunden zu verkaufen, die nach Dying Light fragen.
Was haltet ihr von dieser Entscheidung?