Sony lügt bei PS Vita-Werbung & muss Geld erstatten

26.11.2014 - 10:15 Uhr
Wurde hier etwa geflunkert?
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Wurde hier etwa geflunkert?
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Weil Sony den hauseigenen Handheld mit falschen Versprechungen beworben haben soll, muss der Konzern nun einigen PS Vita-Käufern Geld erstatten. Auch die dazugehörige Agentur muss sich verantworten.

Gerade erst gestern berichteten wir euch von der problematischen Werbungspolitik , mit der die PS Vita momentan bei der potenziellen Kundschaft angepriesen wird. Aber offenbar erntet Sony nicht nur für die himmelschreiende Peinlichkeit so mancher Reklame Kritik, sondern hat sich auch inhaltlich nicht immer mit Ruhm bekleckert.

Laut der Federal Trade Commission , einer unabhängigen Bundesbehörde der USA, die sich für Verbraucherschutz einsetzt, hat Sony die PS Vita bewusst falsch dargestellt und die Kunden mit Versprechungen gelockt, die am Ende nicht der Realität entsprachen. Als Beispiele werden unter anderem das Remote Play-Feature genannt, das zum Release des Handhelds mit Killzone 3 beworben wurde. Der Shooter war mit dem Feature jedoch letztlich gar nicht kompatibel.

Auch das Cross Save-Konzept, bei dem ein Spiel auf einer Konsole pausiert wird und auf einem anderen System fortgesetzt wird, wurde nicht mit dem Zusatz vorgestellt, dass dafür auch zwei Kopien desselben Spiels vorhanden sein müssen. Die Online-Multiplayer-Funktionen der PS Vita werden ebenfalls von der FTC angegriffen.

Sony hat sich bereits mit der Federal Trade Commission geeinigt , Besserung gelobt und zugestimmt, denjenigen Kunden, die mit glaubhaften Beschwerden aufwarten, einen Teil des Einkaufspreises zu erstatten. Aber nicht nur Sony musste sich für die PS Vita-Werbung verantworten, auch die ausführende Agentur Deutsch Inc.  soll gewusst haben, dass der eigene Inhalt nicht ganz der Wahrheit entspricht.

Zudem wurden Mitarbeiter der Agentur angehalten, auf Twitter über die PS Vita zu berichten, ohne sich selbst als verantwortliche Agentur zu kennzeichnen. Diese Vorgehensweise ist von der FTC aber vorgeschrieben . Für den deutschen Markt hat das vorerst keine Auswirkungen, hiesige Verbraucherschützer könnten sich den Fall aber zum Vorbild nehmen und ebenfalls gegen Sony vorgehen.

Findet ihr diese Regelung gerechtfertigt?

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